Fahrzeughalter ermitteln: Wer erhält wann eine Auskunft aus dem Fahrzeugregister?
Wie die Behörden und Anwälte bei der Fahrzeug Halterabfrage vorgehen:
Verkehrsordnungswidrigkeiten, Schadensersatzansprüche nach einem Unfall, Kraftstoffdiebstahl, Dauerparker: Es gibt viele Gründe, weshalb Behörden, Anwälte und Privatpersonen einen bestimmten Kfz-Halter ermitteln wollen. Die Ermittlung des Fahrzeughalter eines Kfz ist grundsätzlich nicht kostenlos. Es fallen immer geringe Gebühr für die Auskunft aus den zentralen Melderegistern an.
Wie genau können Berechtigte den Fahrzeughalter ermitteln? Wer ist tatsächlich dazu berechtigt? Welche Informationen werden bei der Halterfeststellung benötigt?
Häufige Häufige Fragen und Antworten zur Auto-Zulassung (FAQ)
Wann ermitteln Behörden einen Fahrzeughalter?
Die Verkehrsbehörden werden bei Ordnungswidrigkeiten oder Verkehrsstraftaten aktiv. Der jeweilige Fahrer wird immer zur Verantwortung gezogen. Die Behörde geht zunächst immer davon aus, dass der Fahrer und Halter ein und dieselbe Person sind.
Wie gehen die Behörden bei der Halterermittlung vor?
Das Kfz-Kennzeichen des Fahrzeugs ist immer der erste Anhaltspunkt. Die Polizei kann den Halter auch anhand von Fahrzeugmodell, Farbe und Automarke ermitteln, sofern das Kfz-Kennzeichen nicht bekannt ist.
Können Privatpersonen andere Fahrzeughalter ermitteln?
Dies ist möglich, wenn sie Angaben benötigen um Ansprüche durchzusetzen die ihnen aufgrund von Vorgängen im Straßenverkehr entstanden sind, beispielsweise nach einem Verkehrsunfall.
Wann kommt die Halterermittlung zum Einsatz?
Die Halterfeststellung wird am häufigsten bei Verkehrsüberwachung vorgenommen, wenn ein Kfz-Halter in eine Ordnungswidrigkeit verwickelt ist. In Deutschland gilt zwar bei Ordnungswidrigkeiten im fließenden Verkehr stets die Fahrerhaftung. Die Bußgeldbehörden geht dennoch zunächst davon aus, dass der abgebildete Fahrer auf einem Blitzerfoto zugleich auch der Halter ist – oder zumindest wissen muss, wer der Fahrer zum Zeitpunkt war.
Nach Kenntnis der Daten vom Halter eines betroffenen Fahrzeugs können die Behörden ermitteln, ob Fahrzeughalter und Fahrer dieselbe Person sein könnten. Es ließe sich zum Beispiel auch ausschließen, wenn der Halter eine Frau ist, zum Zeitpunkt der Tat aber ein Mann hinter dem Steuer saß oder ein großer Altersunterschied festzustellen wäre. Der Fahrzeughalter würde in diesen Fällen ein Zeugenfragebogen erhalten. Die Behörden erbitten die Auskunft darüber, wer zum betreffenden Zeitpunkt das Fahrzeug gefahren ist.
Könnte der ermittelte Fahrzeughalter aber zugleich auch der Fahrer sein, weil Geschlecht, Alter und gegebenenfalls auch der abgleich mit anderen Bildern dies vermuten lässt, würde der Halter anschließend einen Anhörungsbogen erhalten. Der Fahrzeughalter/Fahrer kann sich dann zu der vorgeworfenen Tat äußern. Dem Fahrzeughalter/Fahrer wird abschließend der Bußgeldbescheid übersandt.
Dank Kennzeichen den Fahrzeughalter ermitteln: Welche Informationen erhalten Sie?
Die Betroffenen erhalten bei einer zulässigen Fahrzeughalter abfrage die Auskunft schriftlich von der Zulassungsbehörde bzw. dem Kraftfahrt-Bundesamt. In der Regel beinhaltet die Auskunft (vgl. § 39 Absatz 1 Ziffern 1 bis 11 Straßenverkehrsgesetz) folgenden Angaben:
- Vor- und Familienname des Fahrzeughalters
- ggf. Künstler- und Ordensname
- Anschrift des Fahrzeughalters
- Angaben zu Fahrzeugart, -typ und Hersteller
- Firmenname und Anschrift des Kfz-Haftpflichtversicherers
- Kfz-Versicherungsschein-Nummer (bzw. Bestätigungsnummer)
- ggf. Befreiung von Versicherungspflicht
- ggf. Angabe zum Zeitpunkt des Versicherungsendes
- Kfz-Kennzeichen
- Zeitpunkt der Zuteilung des Kfz-Kennzeichens
Wichtiger hinweis: Die Angaben über die jeweilige Kfz-Versicherung kann nur vonseiten der Kfz-Zulassungsbehörde an den Anfragenden übermittelt werden. Diese Daten sind beim Kraftfahrt-Bundesamt nicht im Zentralen Fahrzeugregister gespeichert.
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