Erstzulassung: Das müssen Sie beachten:
Die EU-Richtlinie vom 1. Oktober 2005 für die Fahrzeugzulassung sieht standardisierte, fälschungssichere Zulassungsdokumente und die Vergabe von Zulassungsnummern vor, die eine bessere Rückverfolgbarkeit gewährleisten.
Die Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II ersetzen den bisherigen Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief. Diese werden auch durch die neuen Zulassungsbescheinigungen bei Änderungen wie Neuzulassung, Eigentümerwechsel oder Eingabe von technischen Änderungen am Fahrzeug ersetzt. Dabei sind die bereits ausgestellten Fahrzeugscheine und Fahrzeugbriefe weiterhin gültig. Es besteht hierbei keine Umtauschpflicht.
Sie benötigen folgende Dokumente:
- Personalausweis oder Reisepass (Reisepass mit gültiger Meldebescheinigung)
- bei Gewerbe: Handelsregisterauszug bzw. Gewerbeanmeldung und Ausweis der Geschäftsführer
- Vollmacht der Bevollmächtigten Person. Der Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten ist zusätzlich zum Ausweis des Vollmachtgebers vorzulegen.
- Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief
- Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Gültige HU-Bescheinigung (TÜV-Bericht und Prüfbericht)
- Steuerpflichtigen Fahrzeuge: SEPA-Lastschriftmandat mit Angabe der Bankverbindung (IBAN und BIC) vom Kontoinhaber. Falls der Kontoinhaber vom Fahrzeughalter abweicht, ist bei der Kfz-Zulassung durch eine bevollmächtigte Person noch zusätzlich die Unterschrift des Fahrzeughalters erforderlich. Dies gilt auch bei Eheleuten mit einem gemeinsamen Konto
- Zulassung auf Minderjährige: Einverständniserklärung beider Elternteile bzw. des alleinsorgeberechtigten Elternteils zusammen mit dem entsprechenden Vollmacht
Kosten und Gebühren
- Gebühren für eine Erstzulassung: 27,00 EUR
- Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil II: ca. 13,80 EUR
- Erteilung der Betriebserlaubnis: ca. 39,50 EUR
- Kosten für neue Nummernschilder: ca. 30,00 EUR
- Ausgaben für das Wunschkennzeichen: 10,20 EUR (mit vorheriger Reservierung 12,80 EUR)
- Wenn der Brief von der Bank bei der Zulassungsbehörde hinterlegt wird kommen zusätzlich 10,20 EUR hinzu
Zu den oben genannten Gebühren kommen je nach Sachverhalt noch weitere Gebühren von 0,60 EUR bis 3,80 EUR für die Änderung beim Kraftfahrt-Bundesamt hinzu.
Welche Zahlungsarten werden akzeptiert?
Sie können folgende Zahlungsmöglichkeiten nutzen:
- Bargeld
- EC-Karte
- giropay
- PayPal
- Mastercard
- Visacard
Bearbeitungsdauer:
Sofort
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