Ausfuhrkennzeichen / Zollkennzeichen: Voraussetzung für den Fahrzeugexport
Für den Fahrzeugexport benötigt man ein Ausfuhrkennzeichen / Zollkennzeichen. Es wird für den Fahrzeugexport mit eigenem Motorantrieb in ein anderes Land benötigt. Welche Art von Ausfuhrkennzeichen / Zollkennzeichen benötigt wird, hängt vom Zielland des export ab. Das Ausfuhrkennzeichen / Zollkennzeichen ist weiß mit schwarzer Schrift und hat auf der rechten Seite einen roten Balken mit einer Zahlenkombination von oben nach unten gelesen das Gültigkeitsdatum. Die Beantragung von Ausfuhrkennzeichen / Zollkennzeichen kann sowohl online als auch oder vor Ort bei einer Kfz-Zulassungsstelle oder beim erfolgen. Welche Dokumente Sie hier für benötigen und was Sie zu Steuer, Kosten und Versicherung wissen müssen, sehen Sie in der Auflistung.
Wichtiges zum Ausfuhrkennzeichen / Zollkennzeichen
- Ausfuhrkennzeichen / Zollkennzeichen sind maximal 12 Monate gültig
- Eine Versicherung und TÜV-Plakette sind nötig
- Gebrauchte Fahrzeuge müssen in der Kfz-Zulassungsstelle vorgeführt werden
Diese Dokumente sind für ein Ausfuhrkennzeichen / Zollkennzeichen mitzuführen
- Personalausweis oder Reisepass
- Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
- Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief
- bei abgemeldeten Fahrzeugen: Außerbetriebsetzung (Stilllegung, Abmeldung)
- Gültige HU-Bescheinigung (TÜV-Bericht und Prüfbericht) TÜV, DEKRA, KÜS
- Alte Nummernschilder
- Gebrauchte Fahrzeuge müssen in der Kfz-Zulassungsstelle vorgeführt werden
Der Kfz-Schein (Zulassungsbescheinigung Teil I) wird in der Kfz-Zulassungsstelle eingezogen oder entwertet, der bisherige Kfz-Brief (Zulassungsbescheinigung Teil II) wird fortgeschrieben. Zusätzlich zur befristeten Zulassungsbescheinigung Teil I kann gegen einen Aufpreis von 10,00 EUR ein Internationaler Zulassungsschein ausgestellt werden. Gebrauchte Fahrzeuge müssen zur Identifizierung bei der Kfz-Zulassungsstelle vorgefahren werden. Bei Neufahrzeugen sieht es ein wenig anders aus, diese werden direkt vom Händler zur Ausfuhr vorbereitet, so dass die Kfz-Zulassungsstelle oftmals auf eine Vorführung verzichtet. Für die Beantragung des Ausfuhrkennzeichens muss die Kfz-Steuer direkt vor Ort bezahlt werden, sollte kein inländisches Bankkonto vorhanden sein. Falls der Antragsteller ein deutsches Bankkonto vorlegen kann, muss der Antragsteller die Einzugsermächtigung der Kfz-Zulassungsstelle erteilen. Die deutsche Zollverwaltung ist für die Kraftfahrzeugsteuer zuständig. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Zolls*
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Was kostet ein Ausfuhrkennzeichen / Zollkennzeichen?
- Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens: 33,90 EUR
- zuzüglich neue Zulassungsbescheinigung II: 3,90 EUR
- Gebühr für Umtausch alter Brief in Zulassungsbescheinigung II: 5,10 EUR
- mit technischer Änderung (ABE A): 10,20 EUR
- ohne Typgenehmigung (ABE E): 15,30 EUR
- Eintragung/Aufhebung einer Sicherheitsübereignung oder Verwahrung einer Zulassungsbescheinigung II: 5,10 EUR
- Übersendung einer Zulassungsbescheinigung II einschließlich Einschreibegebühr: 10,20 EUR
Welche Zahlungsarten werden akzeptiert?
Sie können folgende Zahlungsmöglichkeiten nutzen:
- Bargeld
- EC-Karte
- giropay
- PayPal
- Mastercard
- Visacard
Bearbeitungsdauer:
Sofort
Zulassungsdetails dient nur zu Informationszwecken, um Sie bei Ihrer Kfz-Zulassung zu unterstützen. Alle Informationen, einschließlich Preise und Öffnungszeiten, können jederzeit ohne vorherige Ankündigung geändert werden. Die Informationen bei zulassungsdetails.de basieren auf Informationen, die von den Kfz-Zulassungsstellen und deren Websites gesammelt und / oder erhalten wurden. Wir sind keine Behörde/Vertreter eines der oben genannten Dienstleister. Wir sind keine Versicherungsvermittler, Finanz-, Investment- oder Rechtsberater, sondern nur der Tippgeber. Sie können uns gerne Fehler, Anmerkungen, Vorschläge oder Aktualisierungen melden. Nutzen Sie hierzu unsere Kontaktseite. Alle Angaben ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Nutzen Sie hierzu unsere Kontaktseite.