Ausfuhrkennzeichen/Zollkennzeichen: Voraussetzung für den Fahrzeugexport
Für den Fahrzeugexport benötigt man ein Ausfuhrkennzeichen/Zollkennzeichen. Es wird für den Fahrzeugexport mit eigenem Motorantrieb in ein anderes Land benötigt. Welche Art von Ausfuhrkennzeichen / Zollkennzeichen benötigt wird, hängt vom Zielland des export ab. Das Ausfuhrkennzeichen / Zollkennzeichen ist weiß mit schwarzer Schrift und hat auf der rechten Seite einen roten Balken mit einer Zahlenkombination von oben nach unten gelesen das Gültigkeitsdatum. Die Beantragung von Ausfuhrkennzeichen / Zollkennzeichen kann sowohl online als auch oder vor Ort bei einer Kfz-Zulassungsstelle oder beim erfolgen. Welche Dokumente Sie hier für benötigen und was Sie zu Steuer, Kosten und Versicherung wissen müssen, sehen Sie in der Auflistung.
Wichtiges zum Ausfuhrkennzeichen/Zollkennzeichen
- Ausfuhrkennzeichen / Zollkennzeichen sind maximal 12 Monate gültig
- Eine Versicherung und TÜV-Plakette sind nötig
- Gebrauchte Fahrzeuge müssen in der Kfz-Zulassungsstelle vorgeführt werden
Diese Dokumente sind für ein Ausfuhrkennzeichen / Zollkennzeichen mitzuführen
- Personalausweis oder Reisepass
- Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
- Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief
- bei abgemeldeten Fahrzeugen: Außerbetriebsetzung (Stilllegung, Abmeldung)
- Gültige HU-Bescheinigung (TÜV-Bericht und Prüfbericht) TÜV, DEKRA, KÜS
- Alte Nummernschilder
- Gebrauchte Fahrzeuge müssen in der Kfz-Zulassungsstelle vorgeführt werden
Der Kfz-Schein (Zulassungsbescheinigung Teil I) wird in der Kfz-Zulassungsstelle eingezogen oder entwertet, der bisherige Kfz-Brief (Zulassungsbescheinigung Teil II) wird fortgeschrieben. Zusätzlich zur befristeten Zulassungsbescheinigung Teil I kann gegen einen Aufpreis von 10,00 EUR ein Internationaler Zulassungsschein ausgestellt werden. Gebrauchte Fahrzeuge müssen zur Identifizierung bei der Kfz-Zulassungsstelle vorgefahren werden. Bei Neufahrzeugen sieht es ein wenig anders aus, diese werden direkt vom Händler zur Ausfuhr vorbereitet, so dass die Kfz-Zulassungsstelle oftmals auf eine Vorführung verzichtet. Für die Beantragung des Ausfuhrkennzeichens muss die Kfz-Steuer direkt vor Ort bezahlt werden, sollte kein inländisches Bankkonto vorhanden sein. Falls der Antragsteller ein deutsches Bankkonto vorlegen kann, muss der Antragsteller die Einzugsermächtigung der Kfz-Zulassungsstelle erteilen. Die deutsche Zollverwaltung ist für die Kraftfahrzeugsteuer zuständig. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Zolls*
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Was kostet ein Ausfuhrkennzeichen/Zollkennzeichen?
- Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens: 33,90 EUR
- zuzüglich neue Zulassungsbescheinigung II: 3,90 EUR
- Gebühr für Umtausch alter Brief in Zulassungsbescheinigung II: 5,10 EUR
- mit technischer Änderung (ABE A): 10,20 EUR
- ohne Typgenehmigung (ABE E): 15,30 EUR
- Eintragung/Aufhebung einer Sicherheitsübereignung oder Verwahrung einer Zulassungsbescheinigung II: 5,10 EUR
- Übersendung einer Zulassungsbescheinigung II einschließlich Einschreibegebühr: 10,20 EUR