Fahrzeugbrief: Erklärung der Zulassungsbescheinigung Teil II
Der Fahrzeugbrief ist Teil der Fahrzeugpapiere. Vielen Menschen ist nicht klar, was es mit Fahrzeugbrief auf sich hat, und wünschen sich eine Erklärung für den Fahrzeugbrief. Einige verwechseln den Fahrzeugschein mit dem Fahrzeugbrief. Es gibt da noch den Begriff Zulassungsbescheinigung. Da wird es höchste Zeit, Klarheit über den Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief und Zulassungsbescheinigung zu bringen.
Was ist der Fahrzeugbrief?
Der Fahrzeugbrief enthält Informationen über den aktuellen Halter eines Fahrzeuges. Es enthält Informationen wie die Fahrgestellnummer, damit ein Fahrzeug zweifelsfrei zugeordnet werden kann. Der korrekte Name: Zulassungsbescheinigung Teil II.
Wer hat dieses Dokument?
Ein weit verbreitetes Missverständnis ist, dass die Person, der den Fahrzeugbrief hat, den Wagen besitzt. Das ist nicht ganz richtig. Der Fahrzeugbrief ist eher ein Hinweis auf den Eigentümer. Wenn Sie ein gebrauchtes Fahrzeug kaufen, müssen Sie nicht unbedingt den Fahrzeugbrief erhalten. Es wird dennoch empfohlen.
Was mache ich bei Verlust des Fahrzeugbriefs?
In diesem Fall können Sie einen neuen Fahrzeugbrief ausstellen lassen, indem Sie eine eidesstattliche Erklärung abgeben.
Was ist ein Fahrzeugbrief?
Im Oktober 2005 wurde der Fahrzeugbrief zur Zulassungsbescheinigung Teil II, und ist europaweit einheitlich gestaltet. Die Zulassungsbescheinigung Teil II bescheinigt die amtliche Urkunde und die allgemeine Zulassung des Fahrzeugs. Es gibt auch die Zulassungsbescheinigung Teil I, den vorherigen Fahrzeugschein, der die Bescheinigung für die spezifische Zulassung darstellt. Dies muss immer bei der Benutzung des Fahrzeugs mitgeführt werden, wobei der Fahrzeugbrief nicht im Fahrzeug, sondern an einem sicheren Ort aufbewahrt werden sollte. Dies ist auch oben im Fahrzeugbrief angegeben.
Ein wichtiger Unterschied zwischen dem Fahrzeugschein und dem Fahrzeugbrief besteht darin, dass der Fahrzeugschein beim Fahren immer mitgeführt und bei Kontrollen vorgelegt werden muss, während der Fahrzeugbrief an einem sicheren Ort aufbewahrt werden muss und nicht im Auto. Nur der aktuelle Halter ist im Fahrzeugschein eingetragen, während der Fahrzeugbrief den aktuellen Halter und einen Vorhalter enthält. Mehrere Fahrzeughalter vom Oktober 2005 waren im alten Fahrzeugbrief zugelassen. Nach zwei Haltern muss immer ein neuer Fahrzeugbrief ausgestellt werden. Es ist wichtig, dass im Fahrzeugbrief nicht der Eigentümer steht. Der Halter des Wagens wird zwar im Fahrzeugbrief eingetragen, jedoch weist nur die Verfügungsberechtigung über den Wagen aus, aber nicht das Eigentum.
Der Fahrzeugbrief hat bezüglich der Eigentumsverhältnisse nur Indizfunktion und nichts mehr. Es ist daher beispielsweise theoretisch möglich, ein Fahrzeug ohne die Übergabe des Fahrzeugbriefs zu erwerben. Es ist aber sehr riskant und auf jeden Fall nicht empfehlenswert, weil sich eventuell hinterher herausstellen könnte, dass jemand anders der Eigentümer ist. Der Verkauf wäre somit nicht wirksam.
Die Ausstellung des Kraftfahrzeugbrief
Bei der Erstzulassung eines Fahrzeugs wird der Fahrzeugbrief ausgestellt oder bei einer Ummeldung. Alte Dokumente vor Oktober 2005 behalten ihre Gültigkeit. Die Kfz Zulassungsstelle tauscht bei der nächsten Verwaltungshandlung die alten Dokumente gegen die neue Zulassungsbescheinigungen aus. Das Auto wird im Fahrzeugbrief mit einer Nummer identifiziert: die Fahrzeugidentifizierungs-Nummer, auch als Fahrgestellnummer bekannt. Dem Fahrzeug wird ein amtliches Kfz-Kennzeichen zugeteilt, das zu Beginn des Fahrzeugbriefs vermerkt ist. Ergeben sich Änderungen, müssen diese im Fahrzeugbrief vermerkt werden. Änderungen sind zum Beispiel: technische Veränderungen am Fahrzeug, oder die Angaben zum Halter die nicht mehr aktuell sind.
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