Fahrzeugschein: Das steht in der Zulassungsbescheinigung Teil I
Der Fahrzeugschein und der Fahrzeugbrief sind die Zulassungsdokumente für das Fahrzeug. Seit Oktober 2005 wird nicht nur in neue Gestalt ausgegeben, sondern haben auch einen neuen offizielle Namen erhalten. Der wurde zur Zulassungsbescheinigung Teil I. Viele sprechen heute immer noch vom Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief. Auf dem Dokument findet sich unter der aktuellen Bezeichnung „Zulassungsbescheinigung Teil I“ auch in Klammern der alte Begriff „Fahrzeugschein“, der sich im Sprachgebrauch etabliert hat.
Weshalb wurde aus dem Fahrzeugschein die Zulassungsbescheinigung Teil I?
Im Jahr 2005 wurden in der Europäischen Union die Dokumente Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief von Zulassungsbescheinigung Teil I und Zulassungsbescheinigung Teil II ersetzt. Ziel war es, die Dokumente zu vereinheitlichen und fälschungssicherer zu machen. Seit 2005 ist der neue Fahrzeugschein ein blassgrünes, gefaltetes Kärtchen im DIN A7-Format auf Spezialpapier. Der Fahrzeugbrief wird im DIN A4-Format, ebenfalls auf Spezialpapier ausgegeben. Ältere Fahrzeugpapiere behalten weiterhin ihre Gültigkeit. Beim Ummelden des Fahrzeugs oder bei Verlust müssen sie seit dem Stichtag 1. Oktober 2005 durch die neuen Zulassungsbescheinigungen Teil II oder Teil II ersetzt werden.
Wofür benötigen Sie einen Fahrzeugschein?
Der Fahrzeugschein enthält wichtigste technische Informationen über das Fahrzeug und ermöglicht so eine Übersicht des Fahrzeugs. Er dokumentiert unter anderem die amtliche Genehmigung für die Teilnahme des Fahrzeugs am Straßenverkehr.
Was steht im Fahrzeugschein?
Der Fahrzeugschein ist eine Art „ID“ des Fahrzeugs. Der Fahrzeugschein enthält neben den zentralen technischen Angaben zum Fahrzeug auch die persönlichen Daten des Fahrzeughalters und dem amtlichen Kennzeichen.
Darf man den Fahrzeugschein auch in Kopie mitgeführen?
Den Fahrzeugschein darf nur als Original im Auto mitführt werden. Das steht im § 11 Abs. 6 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV). Es kann nur anhand der Originalpapiere im Rahmen einer Fahrzeugkontrolle durch die Polizei überprüft werden, ob es wirklich eine entsprechende Berechtigung besteht. Die hinterlegten Daten im Fahrzeugschein sind auch im örtlichen und im zentralen Fahrzeugregister gespeichert. Eine Kopie des Fahrzeugscheins reicht also nicht aus. Ein Verwarngeld in Höhe von 10,00 Euro kann in diesem Fall ausgesprochen werden.
Warum stehen im Fahrzeugschein Codes?
Die Behörden haben für bestimmte Angaben Europaweit einheitliche und gültige Nummerierungen (Codes) festgelegt, die im Rahmen der Vereinheitlichung, zur Vermeidung eventueller Sprachprobleme innerhalb der EU-Mitgliedstaaten und zur Vereinfachung von Fahrzeugkontrollen führen sollen.
Die Europaweiten Codes bestehen aus Buchstaben und gegebenenfalls aus Unternummern, wie z.B.
- C.3.1 Name oder Firmenname
- C.3.2 Vorname
- E Fahrzeug-Identifizierungsnummer
- P.3 Kraftstoffart oder Energiequelle
Im Fahrzeugschein finden sich auch national relevante Angaben. Sie werden durch Klammern dargestellte Nummerierungen kenntlich gemacht. Im Fahrzeugschein in Deutschland bestehen diese Codes aus Zahlen, wie z.B.
- (9) Anzahl der Antriebsachsen
- (14) Bezeichnung der nationalen Emissionsklasse
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