Fahrzeug ummelden mit Halterwechsel: Was muss man beachten?
Sie haben ein gebrauchtes Kfz erworben was noch auf den ehemaligen Besitzer zugelassen ist? Das Fahrzeug müssen Sie in diesem Fall zeitnah ummelden. Der Halterwechsel führt bei der zuständigen Zulassungsstelle dazu, dass der neue Besitzer auch zum Halter des Fahrzeugs wird. Somit erhält der neue Besitzer verschiedene Rechte am Fahrzeug und für dessen Verwendung. Es ist sehr wichtig, dass Sie Ihr Fahrzeug ummelden. Welche Dokumente für den Halterwechsel bei einem Fahrzeug notwendig sind, zeigt die nachfolgende Auflistung.
Ist durch ein Halterwechsel ein Versicherungswechsel möglich?
Die Kfz-Versicherung wird beendet, sobald das Fahrzeug einen neuen Halter bekommt. Der neue Halter muss somit eine neue Kfz-Versicherung abschließen.
Unterlagen benötige ich für den Halterwechsel?
Es sind einige Unterlagen zur Zulassungsstelle mitzubringen, unter anderem die Fahrzeugpapiere. Klicken Sie hier, um die Liste der benötigten Unterlagen zu sehen.
Was kostet es, das Auto ummelden zu lassen (mit Halterwechsel)?
Die Kosten variieren sehr stark je nach Region. Inklusive Verwaltungsgebühren, Reservierung eines Wunschkennzeichens und neuen Nummernschildern können bis zu 60 EUR anfallen.
Fahrzeug ummelden: Was beim Halterwechsel notwendig ist?
Um ein Fahrzeug ummelden und Halterwechsel vornehmen zu lassen, muss man auch ggf. die alten Kennzeichen des Fahrzeugs mitbringen. Erfolgt ein Kennzeichenwechsel, werden diese entwertet. Es kann unter Umständen auch auf neue Nummernschilder verzichtet werden. Diese Möglichkeit besteht dann, wenn der Halterwechsel im selben Land- oder Stadtkreis erfolgt.
Sie benötigen folgende Dokumente:
- Personalausweis oder Reisepass (Reisepass mit gültiger Meldebescheinigung)
- bei Gewerbe: Handelsregisterauszug bzw. Gewerbeanmeldung und Ausweis der Geschäftsführer
- Vollmacht der Bevollmächtigten Person. Der Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten ist zusätzlich zum Ausweis des Vollmachtgebers vorzulegen.
- Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief
- Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Gültige HU-Bescheinigung (TÜV-Bericht und Prüfbericht)
- Steuerpflichtigen Fahrzeuge: SEPA-Lastschriftmandat mit Angabe der Bankverbindung (IBAN und BIC) vom Kontoinhaber. Falls der Kontoinhaber vom Fahrzeughalter abweicht, ist bei der Kfz-Zulassung durch eine bevollmächtigte Person noch zusätzlich die Unterschrift des Fahrzeughalters erforderlich. Dies gilt auch bei Eheleuten mit einem gemeinsamen Konto
- Zulassung auf Minderjährige: Einverständniserklärung beider Elternteile bzw. des alleinsorgeberechtigten Elternteils zusammen mit dem entsprechenden Vollmacht
Wichtig Hinweis! Sie müssen zwei grundlegende Voraussetzungen erfüllen, um eine Kfz ummelden und einen Halterwechsel durchführen zulassen. Es dürfen bei der bisherigen Zulassung keine offenen Auslagen oder Gebühren bestehen. Eine Ummeldung ist nur möglich, wenn beim Finanzamt keine Kfz-Steuer Rückstände vorliegen.
Kosten und Gebühren
- Gebühren für ummelden/Halterwechsel: ca. 20,00 EUR bis 30,00 EUR
- Kosten für neue Nummernschilder: ca. 30,00 EUR
- Ausgaben für das Wunschkennzeichen: 10,20 EUR (mit vorheriger Reservierung 12,80 EUR)
Zu den oben genannten Gebühren kommen je nach Sachverhalt noch weitere Gebühren von 0,60 EUR bis 3,80 EUR für die Änderung beim Kraftfahrt-Bundesamt hinzu.
Welche Zahlungsarten werden akzeptiert?
Sie können folgende Zahlungsmöglichkeiten nutzen:
- Bargeld
- EC-Karte
- giropay
- PayPal
- Mastercard
- Visacard
Bearbeitungsdauer:
Sofort
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