Auto anmelden: Diese Dokumente brauchen Sie dazu!
Wenn das Traumauto in der Garage steht, möchten die Besitzer ihr Auto so schnell wie möglich anmelden. Es sind jedoch einige rechtliche Hürden zu beachten. Wenn Ihr Auto nicht ordnungsgemäß zugelassen und angemeldet ist, darf es im Straßenverkehr nicht teilnehmen. Für die Anmeldung ist die zuständige Kfz Zulassungsbehörde ihres Wohnortes zuständig. Die Kfz Zulassungsbehörden sind in vielen Städten in den Bürgerbüros integriert. Die Behörde befindet sich auf dem Land oft im Landratsamt. Vereinbaren Sie am besten rechtzeitig einen Termin, damit Sie unnötige Wartezeiten sparen.
Personalausweis, Reisepass, Zulassungsbescheinigung, eVB-Nummer, SEPA-Lastschriftmandat
Grundsätzlich sollten Sie Ihren Personalausweis oder alternativ Ihren Reisepass bei der Anmeldung dabei haben, um sich ausweisen zu können.
Ebenso wichtig ist die Zulassungsbescheinigung, die aus den Teilen I und II (ehemals Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief) besteht. Wenn Sie ein neues Auto anmelden, benötigen Sie nur den zweiten Teil der Zulassungsbescheinigung. Zum Nachweis des bestehenden Versicherungsschutzes muss die eVB-Nummer vorgelegt werden. Früher war es die sogenannte Versicherungsdoppelkarte. Um ein Auto anzumelden, müssen Sie der Kfz Zulassungsstelle auch ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen. Auf diese Weise stimmen Sie zu, dass die Kfz-Steuer für Ihr Auto von Ihrem Konto abgebucht wird. Es ist daher ratsam, die Kontodaten bei der Zulassung mitzuführen.
Wichtig: Wenn Sie kein Personalausweis oder Reisepass mit sich haben, können Sie sich den weg zur Kfz Zulassungsbehörde sparen. Der Personalausweis wird auf der Grundlage des „Gesetzes über Personalausweise und elektronischen Identitätsnachweis“ ausgestellt. Die Identifikationspflicht kann auch durch Vorlage eines vorläufigen „Personalausweises“ erfüllt werden. Es besteht keine Verpflichtung, den Personalausweis jederzeit bei sich zu haben, jedoch für einen Behördengang mit sich zu führen.
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