Fahrzeugzulassung mit Meldebescheinigung
Wenn Sie bei Ihrer Kfz Zulassungsstelle angekommen sind, sollten Sie auf jeden Fall Ihre Kfz Kennzeichen dabei haben. Wichtiger jedoch sind die benötigten Papiere für die Anmeldung. Sie haben Ihren Zulassungsantrag ausgefüllt dabei. Von der Versicherung wurde die eVB-Nummer Ihrer Kfz Haftpflichtversicherung und der Kfz Zulassungsstelle mitgeteilt.
Die Zulassungsdokumente des Fahrzeuges sind in Ihrem Besitz. Dabei handelt es sich hier um die Zulassungsbescheinigung Teil II oder bei älteren Fahrzeugen der Kfz Fahrzeugbrief. Das CoC-Zertifikat belegt, dass das Fahrzeug den innerhalb der EU geforderten Normen entspricht.
Die Kfz-Steuer wird immer von Ihrem Konto abgebucht. Sie benötigen hierfür das SEPA-Lastschriftmandat. Sie bestätigen damit, das die KFZ-Steuer von Ihrem Bankkonto abgebucht werden darf.
Als erstes verlangt die Kfz Zulassungsstelle den Nachweis Ihrer Identität. Sie benötigen die gültigen Ausweispapiere und bei Ausländischen Nationalitäten eine Meldebestätigung. Die Meldebescheinigung wird immer dann nötig, wenn Sie keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder wenn Sie nicht im Besitz eines Personalausweises sind. Es trifft auch bei Menschen zu, die nur einen Reisepass besitzen und für Menschen die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit haben aber in Deutschland gemeldet sind und Ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben.
Die Meldebescheinigung dokumentiert Ihren Wohnsitz in Deutschland
Beim Einwohnermeldeamt oder Bürgerbüro bekommt man eine Meldebestätigung in Ihrer Stadt oder Gemeinde. Die Meldebescheinigung benötigen Sie wenn Sie nicht im Besitz eines Personalausweises sind. Mit der Meldebestätigung können Sie bei Behördengängen oder Ausweis Kontrollen nachweisen, das Sie in einer Gemeinde oder Stadt in Deutschland angemeldet sind und dort Ihren Wohnsitz haben.
Sie haben sich für ein Fahrzeug entschieden und wollen es schnellst Möglich zulassen. Um ein Fahrzeug in Deutschland zuzulassen, müssen Sie Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben. Sie sind nicht im Besitz eines Personalausweises, dann brauchen Sie einen Reisepass mit einer Meldebestätigung. Bei einem ausländischen Ausweis benötigen Sie Ihre ebenfalls die Meldebestätigung.
Meldebescheinigung
Wenn Sie in einer Gemeinde oder Stadt in Deutschland gemeldet sind, können Sie eine einfache Meldebescheinigung beantragen. Diese können Sie gegenüber Dritten (Behörden, Privatinstitutionen) als Nachweis Ihres Wohnsitzes verwenden. Die Ausstellung einer Meldebescheinigung kostet ca. 5,00 bis 10,00 Euro. Die Bearbeitung dauert einige Tage und der Versand erfolgt per Post.
Die einfache Meldebescheinigung enthält folgende Daten:
- Familienname und frühere Namen
- Vornamen
- Ordens- und Künstlernamen
- Doktorgrad
- Geburtsdatum und -ort, bei Geburt im Ausland: Staat
- Derzeitige Anschriften: gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung
Bearbeitungsdauer
2 – 3 Tage
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