Die Gebühren der Kfz-Behörden: Sie sind bundeseinheitlich nicht geregelt.
Die Übersicht der Liste der durchschnittlichen Kosten der jeweiligen Kfz-Behörde, dient als Richtwert und weicht von Bundesland zu Bundesland ab. Sie erhalten die genaue Preisübersicht vor Ort bei Ihrer Kfz-Zulassungsstelle.
I. Zulassungspflichtige Fahrzeuge nach Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Noch nicht zugelassene Fahrzeuge:
Dienstleistung | Preis |
Neuzulassung / erstmalige Zulassung gebrauchter Fahrzeuge ggf. zuzüglich | 27,00 EUR |
neue Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II) als Ersatz für die unbrauchbare ZB II mit Wunschkennzeichen | 3,60 EUR |
Vorwegreservierung | 2,60 EUR |
mit technischer Änderung (ABE A) | 10,20 EUR |
ohne Typgenehmigung (ABE E) | 15,30 EUR |
Übernahme eines Kennzeichens vor Ablauf der automatisierten Löschungsfristen | 12,80 EUR |
Eintragung/Aufhebung einer Sicherheitsübereignung oder Verwahrung einer ZB II jeweils | 5,10 EUR |
Übersendung einer ZB II einschl. Einschreibegebühr | 10,20 EUR |
Eingabe zusätzlicher Daten | 15,10 EUR |
Außerbetriebgesetzte- / stillgelegte- / gelöschte Fahrzeuge:
Dienstleistung | Preis |
Wiederinbetriebnahme auf den gleichen Halter | 12,50 EUR |
Umschreibung auf einen anderen Halter | 30,20 EUR |
Umschreibung aus einem anderen Zulassungsbezirk auf einen anderen Halter | 30,20 EUR |
Umschreibung aus einem anderen Zulassungsbezirk auf den gleichen Halter | 28,20 EUR |
Ggf. zuzüglich neue ZB II als Ersatz für vollgeschriebenen oder unbrauchbaren Brief oder ZB II | 3,60 EUR |
Gebühr für Umtausch alter Brief in ZB II | 5,10 EUR |
mit Wunschkennzeichen | 2,60 EUR |
mit technischer Änderung (ABE A) | 10,20 EUR |
ohne Typgenehmigung (ABE E) | 15,30 EUR |
Übernahme eines Kennzeichens vor Ablauf der automatisierten Löschungsfristen Eintragung/Aufhebung einer Sicherheitsübereignung oder Verwahrung einer ZB II | 12,80 EUR |
jeweils | 5,10 EUR |
Übersendung einer ZB II einschl. Einschreibegebühr | 10,20 EUR |
Zugelassene Fahrzeuge:
Dienstleistung | Preis |
Umschreibung innerhalb des Zulassungsbezirkes – Halterwechsel ohne Kennzeichenwechsel | 19,90 EUR |
Umschreibung innerhalb des Zulassungsbezirkes – Halterwechsel mit Kennzeichenwechsel | 30,20 EUR |
Umschreibung aus einem anderen Zulassungsbezirk – ohne Halterwechsel | 28,20 EUR |
Umschreibung aus einem anderen Zulassungsbezirk – Halterwechsel | 30,20 EUR |
Umschreibung aus einem anderen Zulassungsbezirk – ohne Halter- und Kennzeichenwechsel | 17,90 EUR |
Ggf. zuzüglich neue ZB II als Ersatz für vollgeschriebenen oder unbrauchbaren Brief oder ZB II | 3,60 EUR |
Gebühr für Umtausch alter Brief in ZB II | 5,10 EUR |
mit Wunschkennzeichen | 10,20 EUR |
Vorwegreservierung | 2,60 EUR |
mit technischer Änderung (ABE A) | 10,20 EUR |
ohne Typgenehmigung (ABE E) nur bei Umschreibung aus einem anderen Zulassungsbezirk | 15,30 EUR |
Übernahme eines Kennzeichens vor Ablauf der automatisierten Löschungsfristen | 12,80 EUR |
Eintragung/Aufhebung einer Sicherheitsübereignung oder Verwahrung einer ZB II jeweils | 5,10 EUR |
Übersendung einer ZB II einschl. Einschreibegebühr | 10,20 EUR |
Außerbetriebsetzung:
Dienstleistung | Preis |
Innerhalb und außerhalb des Zulassungsbezirkes | 7,80 EUR |
Internetbasierte Außerbetriebsetzung | 6,30 EUR |
Ggf. zuzüglich Reservierung (bei internen Fahrzeugen) | 2,60 EUR |
Entgegennahme eines Verwertungsnachweises bei AB | 5,10 EUR |
Entgegennahme eines Verwertungsnachweises zu einem späteren Zeitpunkt (nur mit gleichzeitiger Abgaben einer Verbleibserklärung) | 10,20 EUR |
Anforderung KBA-Ablage | 12,80 EUR |
Eintragung/Aufhebung einer Sicherheitsübereignung oder Verwahrung einer ZB II jeweils | 5,10 EUR |
Übersendung einer ZB II einschl. Einschreibegebühr | 10,20 EUR |
Umkennzeichnung | 28,20 EUR |
Ggf. zuzüglich neue ZB II als Ersatz für vollgeschriebenen oder unbrauchbaren Brief oder ZB II | 3,60 EUR |
Gebühr für Umtausch alter Brief in ZB II | 5,10 EUR |
mit Wunschkennzeichen | 10,20 EUR |
Vorwegreservierung | 2,60 EUR |
Übernahme eines Kennzeichens vor Ablauf der automatisierten Löschungsfristen | 12,80 EUR |
Eintragung/Aufhebung einer Sicherheitsübereignung oder Verwahrung einer ZB II jeweils | 5,10 EUR |
Übersendung einer ZB II einschl. Einschreibegebühr | 10,20 EUR |
Änderung des Betriebszeitraumes beim Saisonkennzeichen | 28,20 EUR |
Ggf. zuzüglich Eintragung/Aufhebung einer Sicherheitsübereignung oder Verwahrung einer ZB II jeweils | 5,10 EUR |
Übersendung einer ZB II einschl. Einschreibegebühr | 10,20 EUR |
Änderung der Kennzeichenart | 28,20 EUR |
Ggf. zuzüglich Eintragung/Aufhebung einer Sicherheitsübereignung oder Verwahrung einer ZB II jeweils | 5,10 EUR |
Übersendung einer ZB II einschl. Einschreibegebühr | 10,20 EUR |
II. Zulassungsfreie Fahrzeuge mit eigenem amtlichen Kennzeichen
neue – / außerbetriebgesetzte -/ stillgelegte – / gelöschte Fahrzeuge:
Dienstleistung | Preis |
Neuzulassung / Erstzulassung gebrauchtes Fahrzeug | 58,80 EUR |
Wiederinbetriebnahme auf den gleichen Halter mit dem bisherigen Kennzeichen | 12,50 EUR |
Umschreibung auf einen anderen Halter | 30,20 EUR |
Umschreibung eines zulassungsfreien aber kennzeichenpflichtigen Fahrzeuges mit Kennzeichenwechsel | 30,20 EUR |
Umschreibung aus einem anderen Zulassungsbezirk – ohne Halter- und Kennzeichenwechsel | 17,90 EUR |
Ggf. zuzüglich mit Wunschkennzeichen | 10,20 EUR |
Vorwegreservierung (soweit nicht mit AB erhoben) | 2,60 EUR |
mit technischer Änderung (ABE A) | 10,20 EUR |
ohne Typgenehmigung (ABE E) | 15,30 EUR |
Übernahme eines Kennzeichens vor Ablauf der automatisierten Löschungsfristen | 12,80 EUR |
Erteilung der Betriebserlaubnis nach § 13 EG-FGV | 39,50 EUR |
Umkennzeichnung | 28,20 EUR |
Ggf. zuzüglich neue ZB II als Ersatz für vollgeschriebenen oder unbrauchbaren Brief oder ZB II | 3,60 EUR |
Gebühr für Umtausch alter Brief in ZB II | 5,10 EUR |
mit Wunschkennzeichen | 10,20 EUR |
Vorwegreservierung | 2,60 EUR |
Eintragung/Aufhebung einer Sicherheitsübereignung oder Verwahrung einer ZB II jeweils | 5,10 EUR |
Übersendung einer ZB II einschl. Einschreibegebühr | 10,20 EUR |
Änderung des Betriebszeitraumes beim Saisonkennzeichen | 28,20 EUR |
III. Zulassungsfreie Fahrzeuge ohne eigenes amtliches Kennzeichen
Dienstleistung | Preis |
Erteilung der Betriebserlaubnis | 10,50 EUR |
Erteilung der Betriebserlaubnis nach EG-FGV | 39,80 EUR |
IV. Rote Kennzeichen 06er und 07er
Dienstleistung | Preis |
Erstmalige Zuteilung eines roten Kennzeichens incl. Fahrzeugscheinheft | 128,60 EUR |
Entscheidung über die Verlängerung der Gültigkeitsdauer eines roten Kennzeichens nach Ablauf der Befristung | 68,50 EUR |
Ausgabe eines neuen Fahrzeugscheinheftes | 15,60 EUR |
V. Kurzzeitkennzeichen
Dienstleistung | Preis |
Zuteilung von Kurzzeitkennzeichen | 13,10 EUR |
VI. Ausfuhrkennzeichen
Dienstleistung | Preis |
Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens | 34,60 EUR |
Ggf. zuzüglich neue ZB II als Ersatz für vollgeschriebenen oder unbrauchbaren Brief oder ZB II | 3,60 EUR |
Gebühr für Umtausch alter Brief in ZB II | 5,10 EUR |
mit technischer Änderung (ABE A) | 10,20 EUR |
ohne Typgenehmigung (ABE E) | 15,30 EUR |
Eintragung/Aufhebung einer Sicherheitsübereignung oder Verwahrung einer ZB II jeweils | 5,10 EUR |
Übersendung einer ZB II einschl. Einschreibegebühr | 10,20 EUR |
VII. Sonstige Gebührentatbestände
Zulassungsbescheinigung Teil I – ZB I (Fahrzeugschein) und Zulassungsbescheinigung Teil II – ZB II (Fahrzeugbrief)
Verlust:
Dienstleistung | Preis |
Entgegennahme und Prüfung einer Verlusterklärung zu Kennzeichen, Fahrzeugschein oder ZBI | 10,00 EUR |
Abnahme einer eidesstattlichen Versicherung (immer bei Verlust von zwei Zulassungsmerkmalen oder im Einzelfall) | 30,70 EUR |
Ersatz einer ZB II einschließlich aller Kosten | 56,20 EUR |
Ersatz einer ZB I einschließlich aller Kosten | 21,00 EUR |
Ggf. zuzüglich neue ZB II als Ersatz für vollgeschriebenen oder unbrauchbaren Brief oder ZB II | 3,60 EUR |
Gebühr für Umtausch alter Brief in ZB II | 5,10 EUR |
Eintragung/Aufhebung einer Sicherheitsübereignung oder Verwahrung einer ZB II jeweils | 5,10 EUR |
Übersendung einer ZB II einschl. Einschreibegebühr | 10,20 EUR |
Ersatz:
Ersatz einer unbrauchbaren ZB I | 11,40 EUR |
Ersatz einer unbrauchbaren ZB II | 15,30 EUR |
Erstausfertigung:
Ausfertigung einer Zulassungsbescheinigung Teil II außerhalb des Zulassungsverfahrens (nur bei Neufahrzeugen mit EG-Typgenehmigung) | 57,20 EUR |
Sicherungsverfahren:
Eintragung/Aufhebung einer Sicherheitsübereignung oder Verwahrung einer ZB II jeweils | 5,10 EUR |
Übersendung einer ZB II einschl. Einschreibegebühr | 10,20 EUR |
Anhängerverzeichnis:
Ausstellung eines Anhängerverzeichnisses je einzutragendes Fahrzeug | 2,60 EUR |
Berichtigung/Ergänzung eines Anhängerverzeichnisses je hinzu getragenes / zu streichendes Fahrzeug | 2,60 EUR |
Jede weitere Ausfertigung eines Anhängerverzeichnisses | 1,00 EUR |
Ausnahmegenehmigungen:
Ausnahmegenehmigung gem. § 47 FZV / § 70 StVZO je Ausnahmetatbestand und je Fahrzeug/Person | 50,00 EUR |
bei besonders schwierigen Sachverhalten | 250,00 EUR |
Ausnahmegenehmigung gem. § 70 StVZO für Stapler und Arbeitsmaschinen je Ausnahmetatbestand und je Fahrzeug/Person | 150,00 EUR |
Höchstbetrag | 511,00 EUR |
Ausnahmegenehmigung nach § 47 FZV von dem Erfordernis des § 16 FZV | 375,00 EUR |
Auskünfte:
Auskunft aus dem Register über eine Verrechnungsstelle des Versicherers | 3,10 EUR |
In sonstigen Fällen | 5,10 EUR |
Bescheinigungen mit Registerauszug zur Vorlage bei Dritten | 10,20 EUR |
Sonstiges:
Feinstaubplakette | 5,00 EUR |
Klebesiegel je | 0,30 EUR |
HU-Plakette | 0,50 EUR |
Landeswappen je | 1,20 EUR |
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