So funktioniert die Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs
Mit der Außerbetriebsetzung wird die Zulassung des Fahrzeugs beendet. Häufigster Fall ist der Verkauf des Fahrzeuges. Bis ein neuer Käufer gefunden ist, wird die Kfz-Steuer und Versicherung gespart. Ein weiterer Hauptgrund ist die Außerbetriebsetzung über das Winterhalbjahr von Motorrädern, Wohnwägen und Cabrios.Die Außerbetriebsetzung kann bei jeder Zulassungsbehörde vorgenommen werden. Sie können Ihr Kennzeichen zum Zwecke der Wiederzulassung reservieren (siehe „Verwandte Themen“).Fahrzeuge können auch über das Internet außer Betrieb gesetzt werden. Voraussetzung dafür ist ein elektronischer Personalausweis mit Signaturfunktion und dass auf Kennzeichen und Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) sich bereits die neuen freilegbaren Sicherheitscodes befinden.Diese Plaketten und die neuen Fahrzeugscheinmuster werden seit 1. Januar 2015 bei jedem Zulassungsvorgang (soweit erforderlich) ausgegeben.Weitere Informationen zur internetbasierten Außerbetriebsetzung finden Sie unter „Weiterführende Links“.Die Außerbetriebsetzung über das Internet können Sie nur über die Internetseite Ihrer zuständigen Zulassungsbehörde veranlassen.
Um ein Fahrzeug für den Strassenverkehr zuzulassen, benötigen Sie folgende Dokumente:
- Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II)
- EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC-Papiere) im Original
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Personalausweis oder Reisepass (Bei ausländischen Reisepass mit einer Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes)
- Bei Bevollmächtigten Personen sowie der Vertretenden Person
eine Vollmacht und Personalausweis oder Reisepass (mit Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes) - Der Kaufvertrag und die Originalrechnung (sofern keine Zulassungsbescheinigung ausgestellt wurde)
- SEPA-Lastschriftmandat (Angabe Ihrer Bankverbindung (IBAN-Nummer und BIC) für die Abbuchung der Kraftfahrzeugsteuer)
Was sollten Sie noch wissen?
- Bei Minderjährigen ist zu beachten: Eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern/ des Vormundes, Ausweisdokumente des Minderjährigen und der Eltern/des Vormundes
- Bei Vereinen ist zu beachten: Ein Auszug aus dem Vereinsregister
- Bei Firmen ist zu beachten: Die Gewerbeanmeldung und ein Auszug aus dem Handelsregister
- Bei juristischen Personen ist zu beachten: Ein Handelsregisterauszug und eine Kopie des Personalausweises eines Vertretungsberechtigten
- Bei freiberuflicher Tätigkeit ist zu beachten: Ein Nachweis durch eine Kammer, zum Beispiel Ärztekammer, und Personalausweis eines Vertretungsberechtigten
Was kostet die Außerbetriebsetzung?
- Gebühren für eine Außerbetriebsetzung: ca. 45,00 EUR bis 47,00 EUR
Welche Zahlungsarten werden akzeptiert?
Sie können folgende Zahlungsmöglichkeiten nutzen:
- Bargeld
- EC-Karte
- giropay
- PayPal
- Mastercard
- Visacard
Bearbeitungsdauer:
Sofort
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