Wiederzulassung Kfz mit Halterwechsel. Wie funktioniert das?
Die Wiederzulassung Kfz mit Halterwechsel erfolgt in der Regel so, das viele Zulassungsbehörden dies nicht als Wiederzulassung Kfz mit Halterwechsel aufnehmen, sondern gehen von einer Zulassung bzw. Ummeldung aus. Ist der Besitzer demnach vor und nach der Abmeldung identisch, so wäre das eine Wiederzulassung Kfz ohne Halterwechsel. Informieren Sie sich am besten bei der Kfz-Zulassungsbehörde, welches Vorgehen in diesem Fall am besten für Sie ist.
Sie benötigen folgende Dokumente:
1. mit Halterwechsel
Am Zulassungsschalter ist vorzulegen:
- Personalausweis oder Reisepass (Reisepass mit gültiger Meldebescheinigung)
- bei Gewerbe: Handelsregisterauszug bzw. Gewerbeanmeldung und Ausweis der Geschäftsführer
- Vollmacht der Bevollmächtigten Person. Der Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten ist zusätzlich zum Ausweis des Vollmachtgebers vorzulegen.
- Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief
- Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Gültige HU-Bescheinigung (TÜV-Bericht und Prüfbericht) vom TÜV, DEKRA, GTÜ, etc.
- Steuerpflichtigen Fahrzeuge: SEPA-Lastschriftmandat mit Angabe der Bankverbindung (IBAN und BIC) vom Kontoinhaber. Falls der Kontoinhaber vom Fahrzeughalter abweicht, ist bei der Kfz-Zulassung durch eine bevollmächtigte Person noch zusätzlich die Unterschrift des Fahrzeughalters erforderlich. Dies gilt auch bei Eheleuten mit einem gemeinsamen Konto
2. ohne Halterwechsel
Am Zulassungsschalter ist vorzulegen:
- Personalausweis oder Reisepass (Reisepass mit gültiger Meldebescheinigung)
- bei Gewerbe: Handelsregisterauszug bzw. Gewerbeanmeldung und Ausweis der Geschäftsführer
- Vollmacht der Bevollmächtigten Person. Der Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten ist zusätzlich zum Ausweis des Vollmachtgebers vorzulegen.
- Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief
- Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Gültige HU-Bescheinigung (TÜV-Bericht und Prüfbericht) vom TÜV, DEKRA, GTÜ, etc.
- Steuerpflichtigen Fahrzeuge: SEPA-Lastschriftmandat mit Angabe der Bankverbindung (IBAN und BIC) vom Kontoinhaber. Falls der Kontoinhaber vom Fahrzeughalter abweicht, ist bei der Kfz-Zulassung durch eine bevollmächtigte Person noch zusätzlich die Unterschrift des Fahrzeughalters erforderlich. Dies gilt auch bei Eheleuten mit einem gemeinsamen Konto
Was kostet ein Halterwechsel beim Auto?
- Gebühren für Halterwechsel: ca. 20,00 EUR bis 30,00 EUR
- Kosten für neue Nummernschilder: ca. 30,00 EUR
- Ausgaben für das Wunschkennzeichen: 10,20 EUR (mit vorheriger Reservierung 12,80 EUR)
Welche Zahlungsarten werden akzeptiert?
Sie können folgende Zahlungsmöglichkeiten nutzen:
- Bargeld
- EC-Karte
- giropay
- PayPal
- Mastercard
- Visacard
Bearbeitungsdauer:
Sofort
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