Gebrauchtwagen-Zulassung: Wie funktioniert das?
Die Zulassung eines abgemeldeten Gebrauchtwagens
Wenn der Gebraucht Fahrzeug durch den Vorbesitzer bereits abgemeldet wurde, können Sie ihn trotzdem ganz einfachen wieder zulassen. Der Käufer kann sich nach Abschluss des Kaufvertrags die Fahrzeugpapiere vom Verkäufer oder Händler übergeben lassen, um den Gebrauchtwagen direkt anzumelden. Das Fahrzeug bekommt bei der Zulassung neue amtlichen Siegel auf die Nummernschilder. Nachdem Sie die Nummernschilder mit den Siegel erhalten, können diese am Fahrzeug anbringen und mit dem Wagen am Straßenverkehr teilnehmen.
Tipp: Wir empfehlen Ihnen direkt Ihre eigenen Nummernschilder mitzubringen, um den Zulassungsvorgang schneller zu durchlaufen. Sie können ganz einfach ein neues Wunschkennzeichen online reservieren. Sie bekommen die passenden Nummernschilder direkt und bequem nach Hause geliefert.Der Standort des Fahrzeugs befindet sich in einer großer Entfernung, so können Sie für die Überführung ein Kurzzeitkennzeichen verwenden. Sie erhalten diese auf jeder Kfz-Zulassungsstelle, unabhängig von Ihrem Wohnort. Leben Sie also beispielsweise in Frankfurt, wollen aber ein Fahrzeug in Berlin abholen, so können Sie sich ein Kurzzeitkennzeichen auf der entsprechenden Kfz-Zulassungsstelle in Berlin geben lassen.
Sie benötigen allerdings hierfür eine eVB-Versicherungsbestätigung Ihrer Kfz-Versicherung und das erworbene Fahrzeug muss über eine gültige HU-Bescheinigung verfügen. Das Kurzzeitkennzeichen kann fünf Tage lang verwendet werden. Nach Ablauf der fünf Tage Frist hat es keine Gültigkeit mehr und darf nicht mehr verwendet werden.
Folgende Unterlagen benötigen Sie zur Zulassung eines abgemeldeten Gebrauchtwagens:
- Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II)
- EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC-Papiere) im Original
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Personalausweis oder Reisepass (Bei ausländischen Reisepass mit einer Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes)
- Bei Bevollmächtigten Personen sowie der Vertretenden Person
eine Vollmacht und Personalausweis oder Reisepass (mit Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes) - Der Kaufvertrag und die Originalrechnung (sofern keine Zulassungsbescheinigung ausgestellt wurde)
- SEPA-Lastschriftmandat (Angabe Ihrer Bankverbindung (IBAN-Nummer und BIC) für die Abbuchung der Kraftfahrzeugsteuer)
Was sollten Sie noch wissen?
- Bei Minderjährigen ist zu beachten: Eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern/ des Vormundes, Ausweisdokumente des Minderjährigen und der Eltern/des Vormundes
- Bei Vereinen ist zu beachten: Ein Auszug aus dem Vereinsregister
- Bei Firmen ist zu beachten: Die Gewerbeanmeldung und ein Auszug aus dem Handelsregister
- Bei juristischen Personen ist zu beachten: Ein Handelsregisterauszug und eine Kopie des Personalausweises eines Vertretungsberechtigten
- Bei freiberuflicher Tätigkeit ist zu beachten: Ein Nachweis durch eine Kammer, zum Beispiel Ärztekammer, und Personalausweis eines Vertretungsberechtigten