Kfz-Steuer

Kfz-Steuer berechnen: So viel kostet sie!

Welche Daten brauche ich, um meine Kfz-Steuer berechnen zu können?

Auf Ihrem Fahrzeugschein oder in der Zulassungsbescheinigung (Teil I) finden Sie alle Informationen um die Kraftfahrzeugsteuer, kurz Kfz-Steuer oder Pkw-Steuer, Ihres Fahrzeugs zu berechnen.

1. CO2-Emissionen

Auf dem Fahrzeugschein unter V.7 steht, wie viel Kohlendioxid Ihr Fahrzeug in g/km ausstößt. Zugelassene Fahrzeuge mit ausgestellten Fahrzeugschein vor 2009, enthalten diesen Wert nicht.

2. Motorart

Auf dem Fahrzeugschein unter P.3 (im alten Fahrzeugschein unter Punkt 5) steht, ob Ihr Fahrzeug einen Benzin- oder Dieselmotor hat.

3. Hubraum

Auf dem Fahrzeugschein unter P.1 (im alten Fahrzeugschein unter Punkt 8) steht, die Größe des Hubraums.

4. Erstzulassungsdatum

Auf dem Fahrzeugschein unter B (im alten Fahrzeugschein unter Punkt 32) steht, das Datum der Erstzulassung.

Wie wird die Kfz-Steuer berechnet?

Der Staat belohnt seit Juli 2009 umweltfreundliche Autos: Die Kfz-Steuer wird seit 2009 nicht mehr ausschließlich nach Motorart und Hubraum berechnet, sondern auch zusätzlich nach der vergebenen Schadstoffklasse und der Höhe des CO2-Ausstoßes. Je weniger der Schadstoff Ausstoß eines Fahrzeugs, umso günstiger die Kfz-Steuer.

Seit dem 01. September 2018 wird ein neueres Verfahren zur Berechnung des CO2-Ausstoßes verwendet, und nicht mehr wie bisher das NEFS-Prüfverfahren, das verlässlichere und realistischere CO2-Werte ermitteln soll: das WLTP-Verfahren (Worldwide Harmonized Light-Duty-Vehicles Test Procedure). Die Kfz-Steuer könnte sich deutlich auf viele Fahrzeuge erhöhen, da mehr Schadstoffe produziert werden, als bisher angenommen wurde. Die auf dieser neuen Norm basierende Kfz-Steuer Die Kfz-Steuer gilt allerdings nur für Fahrzeuge ab dem 01. September 2018, die auf dieser neuen Norm basieren.

Das Gesamtgewicht des Fahrzeugs spielt keine Rolle bei der Berechnung, welcher Kfz-Steuersatz für Ihr Fahrzeug gilt. Der Kfz-Steuersatz ergibt sich in dem Rechner aus diesen Faktoren:

Faktor 1: Sie benötigen Ihre Motorart und den Hubraum: Je angefangene 100 cm3 Hubraum zahlen Sie für einen Diesel 9,50 Euro und für einen Benziner 2,00 Euro Kfz-Steuer.

Faktor 2: Hier geht es um den Schadstoffausstoß: Es gibt für alle Fahrzeuge unterschiedliche CO2-Freibeträge, die von der Erstzulassung abhängen. Fahrzeuge die älter sind haben hier bei der Besteuerung einen Vorteil im Gegensatz zu neueren Fahrzeugen.

Fahrzeuge die vor dem 1. Januar 2012 zugelassen wurden, gelten höherer Grenzwerte: diese dürfen 120 g/km Kohlendioxid ausstoßen. Zugelassene Fahrzeuge ab 2012 müssen unter dem Wert 110 g/km liegen und bei einer Erstzulassung ab 2014 sogar unter 95 g/km. Für jedes Gramm das ein Fahrzeug pro Kilometer ausstoßt, werden 2,00 Euro auf die Kfz-Steuer aufgeschlagen.

Welche Fahrzeuge sind von der Kfz-Steuer steuerbegünstigt oder befreit?

Auch wenn die Reichweite und der Anschaffungspreis der Elektrofahrzeuge noch nicht für sie sprechen, sind sie jedoch aus steuerlicher Sicht attraktiv. Sie profitieren wie einige andere Fahrzeuggruppen noch einige Jahre von einer Kfz-Steuerbefreiung:

  • Elektroautos: Steuerbefreiung bekommen Elektroautos, die bis zum 31. Dezember 2020 zum ersten Mal zugelassen werden. Soweit die Erstzulassung zwischen dem 18. Mai 2011 und dem 31. Dezember 2015 stattgefunden hat, gilt die Steuerbefreiung für insgesamt 10 Jahre. Fünf steuerfreie Jahre gibt es für Elektroautos, die ab dem Jahr 2016 bis Ende 2020 zugelassen wurden. Wer zur Kfz-Zulassungsstelle am 31. Dezember 2020 geht, zahlt bis zum 31. Dezember 2025 keine Kfz-Steuer. Die Steuerbefreiung kann bei einem Halterwechsel übertragen werden, jedoch nicht verlängert werden. Mit mit Elektroautos sparen Sie auch nach den steuerfreien Jahren: Es gibt 50% Steuerermäßigung.
  • Erdgas-Fahrzeuge: Eine Steuerbegünstigung erhalten ebenfalls Erdgas-Fahrzeuge, über den weiterhin niedrigen Erdgas-Steuersatz, jedoch nicht über eine verringerte Kfz-Steuer. Der Erdgas-Steuersatz wird auch über das Jahr 2018 hinaus erhalten bleiben. Der Besitzer spart hier also über die Spritkosten.
  • Saubere Diesel-Fahrzeuge: Euro 6 Diesel-Fahrzeuge bekamen eine einmalige Steuerbefreiung in Höhe von 150,00 Euro, die zwischen dem 1. Januar 2011 und dem 31. Dezember 2013 zugelassen wurden. Diese Steuerbefreiung ist mittlerweile abgelaufen.
  • Oldtimer: Eine vergünstigte Besteuerung erhalten Oldtimer, die ein H-Kennzeichen tragen und über 30 Jahre alt sind. Oldtimer kosten jährlich pauschal 191,00 Euro, Krafträder 46,00 Euro.
  • Einsatzfahrzeuge: Keine Kfz-Steuer gibt es auf Einsatzfahrzeuge, die zum Allgemeinwohl unterwegs sind. Das gilt beispielsweise für Polizei, Krankenwagen, Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr, Busse, Straßenreinigung, sowie bestimmte land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge.
  • Schwerbehinderten Fahrzeughalter: Autos von schwerbehinderten Fahrzeughalter mit den Vermerken „H“, „Bl“ oder „aG“ im Behindertenausweis, sind auch von der Kfz-Steuer befreit.

Wer muss Kfz-Steuer bezahlen und wer bekommt die Kfz-Steuer?

Jedes im Verkehr zugelassene Fahrzeug in Deutschland, bis auf wenige Ausnahmen, ist steuerpflichtig. Das gilt auch für ausländische Fahrzeuge, die sich in Deutschland befinden. Bei einem vorübergehenden Aufenthalt sind ausländische Fahrzeuge bis zu 1 Jahr von der Steuer befreit.
Die Kfz-Steuer muss in der Regel vom Fahrzeughalter bezahlt werden. Es besteht die möglich, einen anderen Zahler als den Fahrzeughalter im Steuerformular einzutragen, beispielsweise den Sohn oder die Tochter, wenn das Fahrzeug auf den Vater der Kinder zugelassen ist, aber eigentlich dem Kind gehört.
Der deutsche Staat bekommt die Kfz-Steuer: Rund 8,5 Milliarden Euro jährliche Steuereinnahmen bei über 58 Millionen Fahrzeugen die in Deutschland angemeldet sind. Die Einnahmen fließen in die Haushaltskasse des Bundes.

Zulassungsdetails dient nur zu Informationszwecken, um Sie bei Ihrer Kfz-Zulassung zu unterstützen. Alle Informationen, einschließlich Preise und Öffnungszeiten, können jederzeit ohne vorherige Ankündigung geändert werden. Die Informationen bei zulassungsdetails.de basieren auf Informationen, die von den Kfz-Zulassungsstellen und deren Websites gesammelt und / oder erhalten wurden. Wir sind keine Behörde/Vertreter eines der oben genannten Dienstleister. Wir sind keine Versicherungsvermittler, Finanz-, Investment- oder Rechtsberater, sondern nur der Tippgeber. Sie können uns gerne Fehler, Anmerkungen, Vorschläge oder Aktualisierungen melden. Nutzen Sie hierzu unsere Kontaktseite. Alle Angaben ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Nutzen Sie hierzu unsere Kontaktseite.

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