Die eVB-Nummer – Voraussetzung für die Zulassung
Ohne sie geht nichts – wer der Zulassungsbehörde keine eVB-Nummer vorlegt, kann kein Fahrzeug anmelden oder wechseln. Die eVB-Nummer ist der elektronische Nachfolger der Deckungs- oder Doppelversicherungskarte, die bisher für die Fahrzeugzulassung benötigt wurde. Die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) wird zeitnah von der jeweiligen Versicherungsgesellschaft erstellt und muss Ihnen nicht im Original zugesandt werden. Der Prozess ist viel einfacher geworden. Wir haben für Sie die wichtigsten Informationen zur elektronischen Versicherungsbestätigung der Kfz-Versicherung zusammengestellt.
Was ist eine eVB-Nummer?
Kfz Zulassungsbehörde brauchen Sie für die Zulassung des Fahrzeugs zum Nachweis des Versicherungsschutzes eine Versicherungsbestätigung des Versicherers, eine elektronische Versicherungsbestätigung, oder kurz: Dies wurde früher auch Deckkarte oder Doppelkarte genannt. Dies ist eine 7-stellige Kombination aus Zahlen und Buchstaben.
Wann brauche ich eine eVB-Nummer?
Wenn Sie ein neues zulassungspflichtiges Fahrzeug anmelden möchten, benötigen Sie eine eVB-Nummer. Dies bedeutet, dass Sie eine elektronische Bestätigung der Versicherungsgesellschaft benötigen. B. für Anmeldungen von:
- Auto Motorräder
- Anhänger
- Wohnmobile
- Lieferwagen
- Lastwagen
Es gibt eine Ausnahme für Sportanhänger. Wenn diese ausschließlich für den Transport von Sportgeräten verwendet werden, sind sie zulassungsfrei und mit einem grünen Kennzeichen versehen, für das keine eVB-Nummer erforderlich ist. Diese Ausnahme betrifft in erster Linie Pferdeanhänger und Bootsanhänger, die ausschließlich für den Transport von Pferden oder Booten verwendet werden. Wenn Sie auch andere Gegenstände mit Sportanhängern transportieren, beispielsweise beim Umzug, ist eine normale Anmeldung mit der eVB-Nummer erforderlich. Bei Anhängern, die für land- und forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden, besteht zum teil keine Zulassungspflicht.
Die elektronische Versicherungsbestätigung ist in folgenden Situationen bei der Zulassungsstelle vorzulegen:
- Neuzulassung (alle Arten von Kennzeichen)
- Fahrzeugwechsel
- Wiederzulassung eines abgemeldeten Fahrzeugs
- Umschreibung auf einen anderen Fahrzeughalter (Halterwechsel)
- Wechsel des Nummernschildes oder Wohnortwechsel in einen anderen Zulassungsbezirk
Nach dem Abmelden des Fahrzeugs gibt es zwei Möglichkeiten:
- Wenn das Fahrzeug aufgrund von Fahrzeugverkäufen oder Verschrottung abgemeldet wurde, wird der Vertrag vollständig abgewickelt. Es besteht kein Versicherungsschutz mehr
- Befindet sich das Fahrzeug noch in Ihrem Besitz und wird eventuell wieder zu einem späteren Zeitpunkt wieder zugelassen, ruht der Vertrag. Für Ihr Fahrzeug besteht Versicherungsschutz im Umfang der beitragsfreien Ruheversicherung.
Wo kann ich eine eVB-Nummer beantragen?
Die elektronische Versicherungsbestätigung erhalten Sie über verschiedene Kfz Versicherer:
- Allianz
- ADAC
- Aachen Münchener
- AXA
- CosmosDirekt
- DA Direkt
- DEVK
- Debeka
- Die Continentale
- ERGO
- EUROPA Versicherung
- Generali
- Gothaer
- HUK COBURG
- LVM
- VHV
Die Übermittlung an Sie kann auf verschiedene Arten erfolgen. Wie bereits erwähnt, kann die eVB-Nummer im Original versandt oder direkt beim Kfz Versicherer ausgestellt werden. Dies ist jedoch nicht zwingend erforderlich. Es reicht auch aus, die eVB-Nummer telefonisch vom Kfz Versicherer abzurufen oder per E-Mail zu erhalten. Hier erfahren Sie welche günstigen Kfz Versicherungen es gibt.
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