Neuzulassung von Kraftfahrzeugen: Wie funktioniert das?
Sie wollen ein neues Fahrzeug aus Deutschland erstmals für den Strassenverkehr zulassen? Bei einem Neufahrzeug mit der Betriebserlaubnis bzw. EG-Betriebserlaubnis muss die Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens beantragen werden. Eine Vorführung des Kraftfahrzeugs ist dabei nicht erforderlich. Sie können den Antrag auf Zulassung persönlich oder auch durch einen Vertreter (z. B. ein Kfz-Zulassungsdienst) stellen (Vollmacht wird benötigt). Wenn Sie vor der Neuzulassung ein Wunschkennzeichen reservieren möchten, kann dies je nach Angebot der Kfz-Zulassungsbehörde persönlich, schriftlich oder telefonisch sowie als Online-Dienst über das Internet erfolgen.
Die Zulassungsbescheinigungen Teil I / II ersetzen den bisherigen Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief. Diese werden bei Änderungen wie Halterwechsel, Ummeldung oder Eintragung von technischen Änderungen am Fahrzeug durch die neuen Zulassungsbescheinigungen ersetzt. Grundsätzlich bestehen die Kfz-Zulassungsstellen auf ein Lastschrifteinzugsverfahren für die Kfz-Steuer. Wen Sie alle Kriterien erfüllen steht für die Neuzulassung nichts mehr im weg.
Um ein Fahrzeug für den Strassenverkehr zuzulassen, benötigen Sie folgende Dokumente:
- Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II)
- EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC-Papiere) im Original
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Personalausweis oder Reisepass (Bei ausländischen Reisepass mit einer Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes)
- Bei Bevollmächtigten Personen sowie der Vertretenden Person
eine Vollmacht und Personalausweis oder Reisepass (mit Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes) - Der Kaufvertrag und die Originalrechnung (sofern keine Zulassungsbescheinigung ausgestellt wurde)
- SEPA-Lastschriftmandat (Angabe Ihrer Bankverbindung (IBAN-Nummer und BIC) für die Abbuchung der Kraftfahrzeugsteuer)
Was sollten Sie noch wissen?
- Bei Minderjährigen ist zu beachten: Eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern/ des Vormundes, Ausweisdokumente des Minderjährigen und der Eltern/des Vormundes
- Bei Vereinen ist zu beachten: Ein Auszug aus dem Vereinsregister
- Bei Firmen ist zu beachten: Die Gewerbeanmeldung und ein Auszug aus dem Handelsregister
- Bei juristischen Personen ist zu beachten: Ein Handelsregisterauszug und eine Kopie des Personalausweises eines Vertretungsberechtigten
- Bei freiberuflicher Tätigkeit ist zu beachten: Ein Nachweis durch eine Kammer, zum Beispiel Ärztekammer, und Personalausweis eines Vertretungsberechtigten
Was kostet die Dienstleistung?
- Neuzulassung ABE 1 bzw. K: 26,30 Euro (mit allgemeiner Betriebserlaubnis)
- Neuzulassung ABE 2 bzw. A: 36,50 Euro (mit allgemeiner Betriebserlaubnis und
Technik) - Neuzulassung ABE 3 bzw. E: 41,60 Euro (ohne allg. Betriebserlaubnis und Technik)
Zusätzlich kommen weitere Gebühren für Reservierungen, Wunschkennzeichen, Plaketten, Siegel etc. von max. 15,00 Euro hinzu.
Welche Zahlungsarten werden akzeptiert?
Sie können folgende Zahlungsmöglichkeiten nutzen:
- Bargeld
- EC-Karte
- giropay
- PayPal
- Mastercard
- Visacard
Bearbeitungsdauer:
Sofort
Zulassungsdetails dient nur zu Informationszwecken, um Sie bei Ihrer Kfz-Zulassung zu unterstützen. Alle Informationen, einschließlich Preise und Öffnungszeiten, können jederzeit ohne vorherige Ankündigung geändert werden. Die Informationen bei zulassungsdetails.de basieren auf Informationen, die von den Kfz-Zulassungsstellen und deren Websites gesammelt und / oder erhalten wurden. Wir sind keine Behörde/Vertreter eines der oben genannten Dienstleister. Wir sind keine Versicherungsvermittler, Finanz-, Investment- oder Rechtsberater, sondern nur der Tippgeber. Sie können uns gerne Fehler, Anmerkungen, Vorschläge oder Aktualisierungen melden. Nutzen Sie hierzu unsere Kontaktseite. Alle Angaben ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Nutzen Sie hierzu unsere Kontaktseite.